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Gewährleistung und Reklamation für Marderschockgeräte

Auf die einwandfreie Funktion des Marderschock-Systems gibt die Firma Franz Rinke, Herstellung und Vertrieb 24 Monate Garantie ab dem Verkauf an den Endverbraucher. Bei einer Reklamation muss der Endverbraucher die Geräte mit einer Kopie der Einbaurechnung, aus der zweifelsfrei die Seriennummern der montierten Geräte ersichtlich sind (kein Nachtrag von Hand), dem jeweiligen Händler zurückgeben. Der Nachweis einer Motorwäsche ist erforderlich und ausschlaggebend für die erweiterte Garantie.

Die Gewährleistung/Garantie erlischt beim Öffnen der Geräte und unsachgemäßer Behandlung.

Technische Änderungen vorbehalten.

Erweiterte Garantie:

Falls trotz ordnungsgemäßem Einbau unseres Marderschocksystems ein Schaden im ersten Jahr durch Marder erfolgt, so erklärt sich die Firma Franz Rinke, Herstellung und Vertrieb, bereit, Reparaturkosten bis zu einer Höhe von € 50,- zu ersetzen. Dazu benötigen wir von Ihnen:
  • die Geräte
  • die Kaufrechnung bzw. die ausgefüllte Garantiekarte
  • die Einbaurechnung mit Motorwäsche (Die Motorwäsche ist Garantievorschrift und muss auf der Einbaurechnung nachgewiesen werden.)
  • ein Foto bzw. eine Skizze vom Einbau
  • die Schadensrechnung
Die erweiterte Garantie gilt nicht für Marderschock S 220V/10 und /20.

Da der Marder, wie jedes andere Tier, den Naturgesetzen unterliegt, kann Niemand, auch wir nicht, eine 100%ige Garantie über den Schutz Ihres Fahrzeuges geben.


Gewährleistung für Tierabwehrgeräte

Auf die einwandfreie Funktion des Gerätes gibt der Hersteller 24 Monate Garantie ab dem Verkauf an den Endverbraucher. Bei einer Reklamation muss der Endverbraucher das Gerät mit dazugehöriger Kaufrechnung zur Prüfung zurückgeben. Versandkosten werden nicht übernommen.

Verpackungsverordnung:

Wir sind gemäß der Verpackungsverordnung beim Dualen System Deutschland GmbH – Der Grüne Punkt registriert.